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Der Weg zur Therapie

Bei Bedarf biete ich auch Hausbesuche in den Wiener Bezirken

14, 15, 16, 17, 18, 19 und in Klosterneuburg und Umgebung an.

Für logopädische Therapie benötigen Sie eine Zuweisung von einem Facharzt/einer Fachärztin (z.B. Neurolog*in, HNO-Ärzt*in...) mit folgendem Vermerk: "10x Logopädische Therapie à 60 Minuten".

Als Wahllogopädin arbeite ich auf Refundierungsbasis. 

Dies bedeutet, dass die Therapie direkt nach jeder Einheit bezahlt wird (per Überweisung). 
 

Die Rechnung können Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Es erfolgt in der Regel eine Teil-Rückerstattung. 

Bei Zusatzversicherungen werden bis zu 100% erstattet.

Hier können Sie Schritt für Schritt erfahren, wie der Weg zur Therapie aussieht:

Der Weg zur Therapie

1. Kontaktaufnahme

Bei einem kurzen unverbindlichen, 

Erstgespräch unter 

0660/2881493
oder per Mail unter

bianca@logopaedie-coveos.at

vereinbaren Sie einen ersten Termin (Diagnostik)

2. Verordnung

Beim ersten Termin benötigen Sie eine Verordnung von einem Facharzt/einer Facharzt*in (HNO-Ärzt*in, Neurolog*in, Zahnärzt*in/Kieferorthopäd*in...) mit folgendem Vermerk: "10x logopädische Therapie à 60 Minuten"

 

Wichtig: Hausbesuche müssen ebenfalls auf der Verordnung vermerkt sein!

3. Bewilligung

Bei der ÖGK ist die chefärztliche Bewilligung derzeit ausgesetzt.

4. Logopädische Therapie

Eine Therapieeinheit beinhaltet die vereinbarte Therapiezeit und eine dementsprechende indirekte Therapie (ohne Patient*in) als Vor- und Nachbereitungszeit.

5. Refundierung

Nach Therapie-Ende erhalten Sie eine Honorarnote. Diese zahlen Sie bar oder mittels Überweisung ein.

Sie können diese danach bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen je nach Versicherung 40-70% der Therapiekosten rückerstattet - bei privaten Zusatzversicherungen bis zu 100%.

Wichtig!

Sollten Sie es nicht zu einem vereinbarten Termin schaffen, müssen Sie spätestens 24h vorher schriftlich oder telefonisch absagen.

Die verpasste Therapieeinheit muss ansonsten leider verrechnet werden. Dieser Termin wird privat in Rechnung gestellt und wird nicht von Ihrer Krankenkasse refundiert. Dies gilt ebenso bei Nichterscheinen.

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